Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Vorlage. Sie ist möglicherweise nicht vollständig und berücksichtigt keine individuellen rechtlichen, kammerspezifischen oder landesrechtlichen Besonderheiten. Vor dem Einsatz in der Praxis empfehlen wir eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht oder die zuständige Psychotherapeutenkammer.

Schweigepflichtsentbindung

Entbindung von der psychotherapeutischen Schweigepflicht

Gemäß § 203 StGB, § 9 Abs. 3 MBO-Ä, Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO

1. Behandelnde Person

Name, Vorname
Berufsbezeichnung
Praxis / Institution
Anschrift

2. Patient:in

Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift

3. Empfangsberechtigte Personen / Stellen

Ich entbinde die oben genannte behandelnde Person von der Schweigepflicht gegenüber folgenden Personen oder Stellen:

Hausarzt / Hausärztin
Facharzt / Fachärztin
Psychiater:in / Klinik
Krankenhaus / Reha-Einrichtung
Gesetzliche Krankenkasse (nur abrechnungsrelevante Informationen)
Gutachter:in / Rentenversicherung
Schule / Ausbildungsbetrieb
Arbeitgeber (ausschließlich Arbeitsfähigkeit)
Soziale Einrichtung / Jugendhilfe
Gericht / Behörde
Sonstige:

Name und Anschrift der empfangsberechtigten Person / Stelle (soweit zutreffend und bekannt):

4. Umfang der Entbindung

Die Entbindung umfasst folgende Informationen (bitte konkret angeben oder Zutreffendes ankreuzen):

5. Zweck

Die Entbindung erfolgt zum Zweck (bitte ankreuzen oder ergänzen):

6. Geltungsdauer

7. Widerrufsrecht

Diese Entbindung kann ich jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen. Ein Widerruf gilt für zukünftige Offenbarungen; er berührt nicht die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Informationsweitergaben auf Grundlage dieser Erklärung.

8. Erklärung

Ort, Datum
Unterschrift Patient:in (bzw. gesetzl. Vertreter:in)
Hinweis für die behandelnde Person: Das unterzeichnete Original ist in der Patientenakte zu archivieren (§ 630f BGB, 10-jährige Aufbewahrungspflicht). Die Entbindung gilt nur für den explizit bezeichneten Empfänger und Zweck. Änderungen des Umfangs erfordern eine neue Erklärung.