DSGVO-konformer und berufsrechtskonformer Einsatz in Forschung, Ausbildung und klinischer Praxis — eine wissenschaftliche Orientierungshilfe für Ausbildungsinstitute, Hochschulen und approbierte Psychotherapeut:innen
Psychotherapeutische Daten sind nicht einfach Gesundheitsdaten — sie unterliegen einer Dreifachbelastung, die in keinem anderen medizinischen Fachgebiet in dieser Schärfe auftritt. Jede KI-Anwendung muss alle drei Regime gleichzeitig erfüllen.
Psychotherapeutische Daten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten — jede Ausnahme erfordert eine spezifische Rechtsgrundlage (Art. 9 Abs. 2 DSGVO). Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist bei KI-Verarbeitung regelmäßig verpflichtend (Art. 35 DSGVO).
Die strafrechtliche Schweigepflicht erfordert neben der DSGVO-Grundlage stets eine eigenständige Offenbarungsbefugnis. Cloud-LLMs ohne § 203-Zusatzvereinbarung sind für Patientendaten gesperrt. Verstöße: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Berufsverbot möglich.
KI-Systeme in der Gesundheitsversorgung werden als Hochrisiko klassifiziert (Anhang III, Nr. 5 KI-VO). Umfangreiche Pflichten gelten ab August 2026/2027. Die KI-Kompetenz-Pflicht (Art. 4 KI-VO) gilt bereits seit Februar 2025.
KI in der Psychotherapie bewegt sich gleichzeitig in vier Regelungsebenen, die kumulativ gelten und deren Zusammenspiel nicht abschließend geklärt ist.
PsychThG, Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern, § 203 StGB Schweigepflicht
DSGVO Art. 9, BDSG § 22/§ 27, Landesgesetze
EU AI Act (KI-Verordnung), in Kraft seit August 2024, gestaffelte Anwendung bis 2027
Ethikkommissionen, DGPs-Empfehlungen, DFG-Richtlinien, APA Ethics Code
„Verlässt man sich ohne Prüfung auf das Produkt der GKI, beruht das Arbeitsergebnis nicht mehr auf persönlicher Tätigkeit.“ — Prof. Gasteyer, Anwaltsblatt 11/2024
Die Fachgesellschaften positionieren sich unterschiedlich — von aktiver Gestaltung bis zur auffälligen Lücke. Ein Überblick über den Stand der institutionellen Orientierung im März 2026.
Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis" (25.02.2026) — erste offizielle Handreichung. Neues Curriculum-Modul 5: „KI und psychotherapeutische Versorgung" (ab April 2026). BPtK-Präsidentin Dr. Benecke: Generische KI sei „aktuell nicht hinreichend darauf trainiert, jungen Menschen in psychischen Krisen verlässliche Unterstützung zu bieten", sieht aber Potenzial bei administrativer Unterstützung.
Klare Position: „KI-basierte Systeme als Ersatz für Psychotherapie — ein eindeutiges Nein." KI als Assistenzsystem sinnvoll für dateninformierte Empfehlungen, Abbruchprognosen und adaptive Indikation. Interdisziplinäre AG „KI und Psychologie" arbeitet an Definitionen von Menschzentriertheit.
International am weitesten: „Ethical Guidance for AI in Professional Practice" (Juni 2025) — informierte Einwilligung, persönliche Verantwortung für Endentscheidungen, kritische Evaluation KI-generierter Inhalte. Revidierter Ethics Code (Dezember 2024) nimmt KI und digitale Therapeutika explizit auf.
Meta-Code of Ethics 2025 überarbeitet, aber keine KI-spezifische Stellungnahme veröffentlicht. KI-bezogene Orientierung fehlt auf europäischer Ebene — eine Lücke angesichts des EU AI Act.
Keine spezifische KI-Leitlinie für Psychiatrie und Psychotherapie identifizierbar — eine bedeutende Forschungs- und Regulierungslücke. Angesichts der zunehmenden KI-Nutzung in psychiatrischen Settings wäre eine Positionierung dringend erforderlich.
Paradox: Psychotherapeut:innen mit KI-Erfahrung zeigen erhöhte — nicht verminderte — Datenschutzbedenken. — Nazir & Choubisa, 2026
Vier Kontexte, vier unterschiedliche Risikoprofile. Die Bewertung kombiniert Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit auf Basis der identifizierten Rechtslage und empirischen Evidenz.
KI-Analyse von Patientendaten, Transkripten, klinischen Notizen
Deckt die Forschungseinwilligung auch KI-Training ab?
KI in Supervision, Fallbesprechung, Lehrvideos
Existiert eine KI-Nutzungsrichtlinie für Ihr Institut?
KI-Assistenz bei Dokumentation, Diagnostik, Interventionsplanung
Wird jede KI-generierte Notiz manuell geprüft und gegengezeichnet?
Terminverwaltung, Abrechnung, Qualitätssicherung
Ist die Trennung von Patienten- und Verwaltungsdaten technisch umgesetzt?
Die Schutzmaßnahmen bauen aufeinander auf: Technische Maßnahmen bilden die Basis, rechtlich-prozessuale Maßnahmen den Rahmen, institutionelle Governance das Dach. Priorisierung nach dem Couch-&-Agora-Stufenmodell (2026) und DSK-Orientierungshilfe (2024).
Drei Reifegradstufen, differenziert nach Einrichtungstyp. Das Grundniveau ist rechtlich unverzichtbar — alles darunter bedeutet, dass KI-Einsatz nicht rechtskonform möglich ist.
DSB bestellt. VVT inkl. KI-Systeme. DSFA für KI-Forschung. Ethikvotum bei KI-Studien. Forschungsdatenmanagement nach DGPs-Standard. KI-Nutzungsrichtlinie für Studierende und Mitarbeitende.
Zentrale KI-Koordinationsstelle. Schulungsprogramm KI-Kompetenz. Standardisierte AVV-Vorlagen. Lokale Recheninfrastruktur für sensible Daten. Ethikkommission mit KI-Expertise.
Eigene KI-Policy für Psychologiefakultät. Federated Learning / Privacy-Preserving ML. Interdisziplinäre KI-Ethik-AG. Open-Source-Toolentwicklung. Internationale Forschungskooperationen mit harmonisierten DSGVO-Standards.
KI-Nutzungsrichtlinie für Kandidat:innen und Supervisor:innen. § 203-konforme Tool-Freigabeliste. Einwilligungsvorlagen für KI-unterstützte Ausbildung. DSB bestellt. Verbot generischer Cloud-LLMs für Fallmaterial.
Integration KI-Kompetenz in Curriculum (BPtK Modul 5). Spezialisiertes DACH-Tool mit AVV und § 203-Zusatz. DSFA für Ambulanzbetrieb. Strukturierte Peer-Review für KI-generierte Dokumente.
KI-Ethik-Training für alle Kandidat:innen. Audit-Trail für KI-Nutzung. Kooperation mit Forschung für Evidenz-Evaluation. Vorreiterrolle in der Standesorganisation.
DSFA bei jedem KI-Einsatz obligatorisch. § 393 SGB V: C5-Zertifizierung der Software-Anbieter. Klare Zuständigkeiten zwischen Ausbildungsleitung, Supervisor:innen und Kandidat:innen. Getrennte Rechtsgrundlagen für Behandlung, Ausbildung und Forschung.
Spezialisiertes KI-Tool mit C5-Zertifizierung. Separate Datenfluss-Dokumentation für jeden Verarbeitungszweck. Strukturierte Peer-Review aller KI-generierten Dokumente vor Übernahme in Patientenakte.
Vollständiger Audit-Trail für KI-Nutzung. Forschungskooperation für Evidenz-Evaluation der KI-Qualität. Modellprojekt für sektorspezifische Leitlinien.
Interne KI-Nutzungsrichtlinie (1 Seite). Patient:inneninformation über KI-Einsatz. AVV + § 203-Zusatz mit jedem KI-Anbieter. Kein generischer Cloud-LLM für Patientendaten. Überprüfung jeder KI-Ausgabe.
Spezialisiertes KI-Dokumentationstool (EU-Hosting, C5-Zertifizierung). Safe-Prompt-Vorlagen für typische Anwendungsfälle. Fortbildung KI-Kompetenz (z.B. BPtK-Curriculum).
DSFA dokumentiert. Strukturierter Dreischritt-Workflow (Prüfen → Prompten → Reviewen). Kollegialer Austausch zu KI-Erfahrungen in Intervision. Audit-Trail-Dokumentation.
Kompakte Mindestanforderungsliste — optimiert für den Ausdruck. Ohne vollständige Erfüllung des Grundniveaus ist kein rechtskonformer KI-Einsatz möglich.
Jede Einrichtung muss diese Fragen beantworten können, bevor ein KI-System in den Kontakt mit psychotherapeutischen Daten kommt. Ohne klare Antwort: kein konformer Einsatz möglich.
Verfügt der KI-Anbieter über einen AVV nach Art. 28 DSGVO und eine § 203-StGB-Zusatzvereinbarung?
Ohne beides ist die Verarbeitung von Patientendaten rechtswidrig. OpenAI bietet keine § 203-Zusatzvereinbarung an.Werden Eingabedaten zum Training des KI-Modells verwendet — und ist das vertraglich ausgeschlossen?
Trainingsnutzung von Patientendaten ohne Einwilligung verstößt gegen Art. 9 DSGVO und die EDPB-Opinion 28/2024.Wo werden die Daten verarbeitet — und ist der Standort DSGVO-konform?
EU-Hosting ist Mindeststandard. Drittlandtransfer nur mit Angemessenheitsbeschluss oder geeigneten Garantien.Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für den konkreten Einsatz durchgeführt worden?
Bei KI + Gesundheitsdaten + schutzbedürftige Betroffene: regelmäßig verpflichtend (Art. 35 DSGVO, DSK-Orientierungshilfe 2024).Wer trägt die Letztverantwortung für KI-generierte Inhalte — und ist das dokumentiert?
Die Dokumentationspflicht (§ 630f BGB) verlangt persönliche, zeitnahe Dokumentation. KI-Halluzinationen sind nicht ausgeschlossen.Sind Patient:innen ausdrücklich und spezifisch über den KI-Einsatz informiert und eingewilligt?
Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO verlangt ausdrückliche Einwilligung. Generische Formulare reichen nicht.Ist die KI-Kompetenz aller nutzenden Personen sichergestellt — und wie wird das nachgewiesen?
Art. 4 EU AI Act (KI-Kompetenz-Pflicht) gilt seit Februar 2025. Nachweispflicht liegt beim Betreiber.Zehn zentrale ungelöste Fragen, die für die weitere Entwicklung entscheidend sind. Ohne Klärung bleibt die Grauzone zwischen Textglättung und diagnostischer Unterstützung rechtlich unsicher.
Die Nutzung generischer LLMs ist für Patientendaten nicht zulässig. Spezialisierte Anbieter adressieren die spezifischen Compliance-Anforderungen der Psychotherapie mit unterschiedlichen Ansätzen. Hinweis: Der Autor dieser Handreichung ist Gründer von duktus — dies ist im Sinne der Transparenz offenzulegen.
KI-Dokumentationsassistent speziell für Psychotherapeut:innen. Unterstützt PTV3-Anträge, Kassenberichte und Sitzungsprotokolle für VT, TP, analytische und systemische Therapie. Mehrstufige Anonymisierung vor LLM-Verarbeitung.
KI-gestützte Sitzungsnotizen und Berichte mit BSI-C5-Zertifizierung (einziger Anbieter, Stand Oktober 2025). Null-Speicher-Architektur — alle Patientendaten werden bis Tagesende gelöscht. Wissenschaftliche Evaluation an der MHB Brandenburg.
Höchste Datensouveränität durch On-Premises-Betrieb. Gireesh et al. (2025) zeigen: Fine-tuned Modelle auf Consumer-Hardware liefern klinisch akzeptable Qualität. Erfordert professionellen IT-Betrieb.
Diese Handreichung basiert auf einer systematischen Recherche mit über 30 gezielten Suchanfragen im Zeitraum Januar–März 2026. Berücksichtigt wurden Primärgesetzgebung, behördliche Leitlinien, Fachverbandsstellungnahmen, peer-reviewed Forschung und Praxisberichte.
Letzter Recherchezugriff: 18. März 2026. Alle Webquellen wurden zum Zeitpunkt der Recherche auf Erreichbarkeit geprüft. Rechtsstand: März 2026 — EU AI Act gestaffelt in Kraft, KI-Durchführungsgesetz (DE) im Gesetzgebungsverfahren.